Reinigung und Entsorgung

Die Grasnarbe am Deichkörper ist eine wichtige, leider aber auch eine hochsensible Fläche. Das an Land gespülte und länger liegengebliebene Treibgut oder auch Müll können die Grasnarbe beschädigen. Um das zu vermeiden sind insbesondere nach der Flut Kontrollen und Reinigung notwendig.

Die sogenannten „außerplanmäßigen“ Arbeiten, die nicht von der Natur, sondern von den Menschen verursacht werden, treiben darüber hinaus die Kosten in die Höhe. – Umso ärgerlicher, denn vermeidbar. Doch leider gibt es heute immer noch viele Menschen, die die geordnete Entsorgung von Abfällen missachten. „Mir verschlägt diese Rücksichtslosigkeit immer wieder die Sprache“, weiß Markus Jansen Mitarbeiter des Deichverbandes im Außenbereich zu berichten, wenn er mit seinem Bagger und Mähkorb Müllsäcke, Matratzen, Altreifen aus dem Graben räumt und auf der Böschungsoberkante ablegt.

In enger Abstimmung mit den zuständigen Bauhöfen im Verbandsgebiet wird umgehend vom Außendienst eine geordnete Entsorgung eingeleitet.

Aber immer häufiger werden auch Grünabfälle in benachbarte Gräben verbracht. Auf diese Art und Weise entsorgen Bürger Mengen an Rasenschnitt und weiteren Gartenabfällen in den Verbandsanlagen. An diesen Entwässerungsgräben, die zumeist nur selten Wasser führen, entsteht ein enormer Arbeitsaufwand für den Deichverband. Das abgelagerte Grün, zum Teil schon zersetzt, muss aus der Grabensohle entfernt werden. Weiterer Schaden entsteht an den nahgelegenen Durchlässen, die von diesem Material verstopft werden.

Diese Art der Beseitigung von Grünabfällen in Gräben ist eine rechtswidrige Form der Abfallentsorgung, die mit einem empfindlichen Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann. 

Die Entsorgung der Grünabfälle aus Wohngrundstücken hat ausschließlich über die regelmäßig alle 2 Wochen abgefahrene braune Tonne oder über eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung zu erfolgen.