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​EU-Wasserrahmenrichtlinie​

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist ein Gesetzwerk der EU mit einem klaren Ziel: Alle Gewässer – egal ob Grundwasser, Küstengewässer, Flüsse oder Seen – müssen einen „guten Zustand“ erreichen. Die frühen Eingriffe der Menschen in Gestalt und Wasserqualität machen eine Wiederbelebung unserer Gewässer dringend notwendig. 

Ziele sind ein möglichst natürliches Vorkommen von heimischen Pflanzen und Fischen, die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen (Fische, Säugetiere – wie beispielsweise Otter oder Biber – Muscheln, Kleinstlebewesen etc.), naturnahe bzw. naturbelassene Uferbereiche und Schadstoffkonzentrationen innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte. Über allem steht das primäre Ziel, dass sich der heutige Zustand unserer Gewässer nicht mehr verschlechtern darf. 

Mithilfe eines Bewirtschaftungsplans sollen bis 2027 Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird von den Ländern laufend dokumentiert, die Ergebnisse gesammelt und schließlich dem Europäischen Parlament übermittelt.   

Welche Aufgabe hat der Deichverband Bislich-Landesgrenze? 

Der Deichverband Bislich-Landesgrenze ist für die Oberflächengewässer im Verbandsgebiet unterhaltungspflichtig und für die Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmen im und an den Verbandsgewässern zuständig. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf einer möglichst ökologischen Gewässerunterhaltung und der linearen Durchgängigkeit für Lebewesen. 

Vor allem lokale Starkregenereignisse – wie es 2016 bei uns in Haffen der Fall war – zeigen, dass ungehinderte Wasserabflüsse in unseren Gräben gewährleistet werden müssen,  um große Schäden eindämmen zu können. Somit sind wir als Deichverband bemüht, den Spagat zwischen einem ungehinderten Wasserabfluss und einer ökologischen Gewässerunterhaltung im Sinne der WRRL zu vollziehen.   

Maßnahmenübersichten 

Der § 74 Landeswassergesetz schreibt die Erstellung sogenannter Maßnahmenübersichten zur Umsetzung der WRRL vor. In diesen Übersichten werden Maßnahmen zu Ausbau, Unterhaltung und Ausgleich der Wasserführung, die zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele notwendig sind, von den Unterhaltungspflichtigen festgelegt. Dies geschieht unter der Koordination der und in Abstimmung mit den zuständigen Bezirksregierungen.

Die Tabellen zu den Maßnahmenübersichten sowie den dazugehörigen Erläuterungsbericht vom Deichverband Bislich-Landesgrenze finden Sie hier: 

  • Textteil   2020-04-06_Ma_nahmen_bersicht_Textteil_DV-BL_-_Internet.pdf

  • Tabelle Funktionselemente   2020-04-06_Tabelle_Funktionselemente.pdf

  • Tabelle Programmmaßnahmen   2020-04-06_Tabelle_Programmma_nahmen.pdf​​

 Tiefergehende Informationen zu der Wasserrahmenrichtlinie finden Sie unter Flussgebiete NRW: https://www.flussgebiete.nrw.de/lebendige-gewaesser-entwickeln-140

Welche Maßnahmen können durchgeführt werden?

  • Verkürzung von Rückstaubereichen 

  • Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses 

  • Maßnahmen zur Reduzierung von Abflussspitzen 

  • Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts 

  • Maßnahmen zur Herstellung einer linearen Durchgängigkeit, beispielsweise durch Fischauf- und Abstiegsanlagen 

  • Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung 

  • Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil oder im Uferbereich durch Reduzierung der Unterhaltungsmaßnahmen