Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Die Europäische Union hat 2007 mit der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ein Zeichen für die aktive Hochwasservorsorge gesetzt. Oberstes Ziel ist der Schutz vor Gefahren durch Hochwasser für die menschlichen Gesundheit, Umwelt, Infrastrukturen, das Eigentum, Kulturerbe und für wirtschaftliche Tätigkeiten. Eine Vorsorge findet dabei neben baulichen Maßnahmen auch durch Kartierung von Risiken, durch Information von Bürgerinnen und Bürgern und Entwicklungsplanung statt. 

Die erarbeiteten Maßnahmen unterschiedlicher Akteure, wie Kreise, Städte, Industrie- und Handelskammern, Wasser- und Bodenverbänden – wie dem Deichverband Bislich-Landesgrenze – werden erfasst und untereinander abgestimmt. So soll hochwasserbedingten Risiken gemeinsam entgegengewirkt werden.   


Schritte zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (6-jährlicher Zyklus): 

  • Vorläufige Bewertung und Bestimmung der Gewässer, von denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für oben genannte Schutzgüter darstellen (sogenannte Risikogebiete) 
  • Fortschreibung von Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten für diese Gewässer 
  • Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne für diese Gewässer   


Nähere Informationen zur Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie finden Sie unter folgenden Links: